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Teilnahmebedingungen

  1. Geltungsbereich

1.1. Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (nachfolgend RPT) ist Anbieter verschiedener (in der Regel kostenpflichtiger) Präsenz- und Onlineveranstaltungen im Bereich Tourismus. Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Anmeldungen des Kunden zu diesen Veranstaltungen und werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge.

1.2 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3 „Verbraucher“ ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit der RPT zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit der RPT zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und / oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann.

1.4 „Kunden“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.5 „Teilnehmer“ sind diejenigen Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen.

 

  1. Vertragsabschluss und Verbraucherinformationen

2.1 Die Webseite der RPT steht in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote können der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung entnommen werden.

2.2 Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der RPT erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder auf der Webseite über ein Onlineformular.

2.3 Eingabefehler im Onlineformular auf der Webseite können vor der verbindlichen Anmeldung durch Überprüfung der eingegebenen Daten auf der Webseite erkannt und nach Betätigen des Buttons „Zurück“ im Browser auf der vorherigen Seite korrigiert werden. Alle Eingaben werden insbesondere vor verbindlicher Anmeldung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen vom Kunden korrigiert werden.

2.4 Der Vertragstext wird von der RPT nicht gespeichert. Durch die Druckfunktion des Browsers besteht aber die Möglichkeit, diesen auszudrucken. Der Vertragstext kann auch abgespeichert werden, indem man durch einen Klick auf die rechte Maustaste die Webseite auf dem Computer abspeichert.

2.5 Bei der Onlineanmeldung wird mit Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig anmelden“ ein verbindliches Angebot gegenüber der RPT auf Buchung der gewählten Veranstaltung abgegeben. Nach dem Eingang der Anmeldung bei der RPT erhält der Kunde eine automatisch generierte Anmeldeeingangsbestätigung per E-Mail zugesendet. Diese stellt noch keine Annahme durch die RPT dar.

2.6 Die Annahme erfolgt – unabhängig vom Anmeldemedium – durch eine ausdrückliche Bestätigung durch die RPT oder durch Rechnungsstellung.

2.7 Speziellen und an dieser Stelle nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt die RPT nicht.

2.8 Die RPT weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Veranstaltungen unter § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB fallen („Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“) und damit ein Widerrufsrecht für Verbraucher gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

  1. Berücksichtigung der Anmeldungen

3.1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3.2 Bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer derselben Institution bleibt es der RPT vorbehalten, nur eine beschränkte Anzahl zu berücksichtigen.

 

  1. Zahlung

4.1. Die Teilnahmegebühr ist gemäß den Angaben auf der Rechnung auf das angegebene Konto der RPT zu leisten.

4.2. Erfolgt bei der Anmeldung durch eine Privatperson die Rechnungsstellung auf deren Wunsch an eine Institution, so bleibt die Zahlungsverpflichtung der Privatperson, welche die Anmeldung vorgenommen hat, bestehen, soweit der Rechnungsempfänger keine Zahlung leistet.

4.3. Erfolgt die Bezahlung der Teilnahmegebühr trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung der RPT nicht, kann die RPT gegenüber dem Kunden den Rücktritt vom Vertrag erklären, soweit sie selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht.

 

  1. Absage von Veranstaltungen und Programmänderungen

5.1. Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt) abgesagt werden. Es obliegt dem Kunden bzw. Teilnehmer, sich bei der Reise-/Übernachtungsplanung auf die Möglichkeit der Absage einzustellen.

5.2 Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Programmänderungen (z.B. Dozentenwechsel) wird die RPT die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren.

5.3 Muss eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstattet die RPT die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der RPT.

 

  1. Rücktritt

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der RPT.

6.2. Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, im Falle der Verhinderung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers durch den Kunden ist bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich.

6.4 Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

 

  1. Onlineveranstaltungen

7.1 Der Teilnehmer erhält einen Werktag vor der Onlineveranstaltung eine E-Mail mit Zugangsdaten und etwa erforderlichen Veranstaltungsunterlagen. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der angemeldete Teilnehmer.

7.2 Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte stellt einen Missbrauch und Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen dar. Nach Kenntniserlangung eines solchen Missbrauchs ist die RPT unverzüglich zu unterrichten. Die RPT ist in dem Fall zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt.

7.3 Die Onlineveranstaltungen stehen für den in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Vortragszeitraum zur Verfügung. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers, funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt dem Kunden bzw. Teilnehmer.

 

  1. Urheberrecht

Die von der RPT zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der RPT vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

  1. Haftung der RPT

9.1 Eine Haftung der RPT ist, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen.

9.2 Dies gilt nicht

  1. a) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten),
  2. b) soweit Schäden auf grober Fahrlässigkeit beruhen, jedoch einen Betrag in Höhe des dreifachen Werts der vertraglich vereinbarten Vergütung nicht übersteigen,
  3. c) die RPT ohne eigenes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden nur aufgrund der Schadensverursachung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der RPT haftet.

9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten ausschließlich bezüglich der Haftung gegenüber Unternehmen und unternehmensgleichen Personen im Sinne von § 14 BGB.

 

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

10.2 Gerichtsstand gegenüber Unternehmern ist Koblenz.

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